EQmed
Hygieneberatung nach Pflegehygieneverordnung
Gesetzliche Anforderungen zuverlässig und souverän erfüllen
Pflegehygieneverordnungen auf dem Vormarsch
– jetzt vorbereiten
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in Brandenburg die erste Pflegehygieneverordnung. Bis zum 2. Oktober 2025 müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Wohnformen die regelmäßige Beratung durch eine Hygienefachkraft sicherstellen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden. Damit steigen die Anforderungen an Einrichtungen erneut – und der Druck, gesetzeskonform zu handeln.
EQmed unterstützt Sie als externer Partner bei allen hygienerelevanten Aufgaben – flexibel, effizient und rechtssicher.
Wer jetzt handelt, verschafft sich Sicherheit – und beugt Risiken sowie Personalengpässen frühzeitig vor.
Kontaktaufnahme
Sie schildern uns Ihre Situation und Ihren Bedarf.
Individuelles Angebot
Wir erstellen ein passendes Beratungspaket für Ihre Einrichtung.
Beratung & Umsetzung
Wir begleiten Sie kontinuierlich und rechtssicher.
Pflegehygieneverordnung – was nun?
Einrichtungen sind verpflichtet, unter anderem:
- Eine Hygienebeauftragte Pflegefachkraft benennen
- Regelmäßige fachliche Beratung durch eine Hygienefachkraft sicherzustellen
- Ein Hygiene-Gremium (z. B. Hygienekommission, Hygienezirkel) etablieren
- Hygienepläne mit klaren Verfahrensweisen zur Infektionshygiene erstellen, anzupassen und umzusetzen
- Bei Ausbrüchen geeignete Maßnahmen zu ergreifen
- Das Personal regelmäßig zu schulen und weiterzubilden
Was können wir für Sie tun?
Die Pflegehygieneverordnung schreiben Pflegeheimen eine kontinuierliche Beratung durch eine Hygienefachkraft vor. Das stellt viele Einrichtungen vor konkrete Probleme.
Woher bekommen wir eine Hygienefachkraft?
EQmed bietet Ihnen externe Expertise – wir stellen Ihnen einen festen Ansprechpartner mit der Qualifikation Hygienefachkraft zur Seite.
Brauchen wir auch eine Hygienebeauftragte Pflegekraft?
Die Benennung einer Hygienebeauftragten Pflegefachkraft ist vorgeschrieben. Wir bieten die passenden Aus- & Fortbildungen gemäß der DGKH-Leitlinie an.
Wie erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen?
Im gemeinsamen Austausch mit den hygieneverantwortlichen Personen Ihrer Einrichtung erarbeiten wir alle relevanten Details, die für ein erfolgreiches Hygienemanagement, unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, erforderlich sind.
Woher bekommen wir eine Hygienefachkraft?
Von uns!
Brauchen wir auch eine Hygienebeauftragte Pflegekraft?
Ja, unbedingt!
Wie erfüllen wir die gesetzlichen Anforderungen?
Zusammen!
Unser Leistungsumfang – Ihre Vorteile
Wir sichern ganztägige Beratung per Telefon und E-Mail auch außerhalb der Präsenzzeiten zu.
Ganzheitliche Hygieneberatung
- Hygienebegehungen mit Risikoanalyse und Maßnahmenbericht
- Betreuung von Hygienekommissionen – Vorberetung, Moderation und Protokollführung
- Beratung und Umsetzung individueller Hygienekonzepte, inkl. Hygienehandbuch und Desinfektionspläne
- Unterstützung bei Meldungen gemäß §6 IfSG sowie bei der Infektionserfassung
- Beratung im Ausbruchs- und Isolierungsmanagement
- Beratung zur mikrobiologischen Überprüfung von Hygienemaßnahmen
- Planung und Durchführung von Hygieneschulungen
Weitere Leistungen
- Begleitende Unterstützung bei behördlichen Begehungen (z. B. durch Gesundheitsamt oder MDK)
- Fachliche Beratung bei Um- und Neubaumaßnahmen
- Aus- und Fortbildung von Hygienebeauftragten
Ihre Vorteile
- Fester Ansprechpartner– eine qualifizierte Hygienefachkraft betreut Sie
- Passgenaue Hygienekonzepte– individuell zugeschnitten auf Ihre Einrichtung
- Flexible und schnelle Unterstützung– vor Ort und aus dem Backoffice, 24/7
- Prüfungssicherheit– durch gezielte Vor- und Nachbereitung behördlicher Begehungen
- Entlastung Ihrer Mitarbeitenden– wir übernehmen, was Ihr Team im Alltag kaum leisten kann.
- Kostenvorteil gegenüber Festanstellung – planbare Beratungspauschalen statt laufender Personalkosten
Beratung durch eine Hygienefachkraft
Wenn in Ihrer Einrichtung nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeitende vorhanden sind oder die entsprechende Erfahrung fehlt, kann es sinnvoll sein, Fachwissen für kurze oder längere Zeiträume extern einzuholen.
Dabei ist aus unserer Sicht nicht nur das fachliche Know-how der Hygienefachkräfte entscheidend, sondern vor allem deren Herangehensweise.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Unterstützung durch Hygienefachkräfte ist daher eine Beratung auf Augenhöhe sowie die Begleitung Ihrer einrichtungsspezifischen Prozesse.
Nur wenn wir Ihre Abläufe im Detail kennen, können wir fundierte Empfehlungen aussprechen und gezielt beraten.
Expertise für ein erfolgreiches Hygienemanagement
Ein konstruktiver Wissensaustausch auf Basis gegenseitigen Vertrauens ist für uns der Schlüssel zu einer erfolgreichen und gleichwertigen Zusammenarbeit.
Dabei geht es uns nicht darum lediglich Dokumentationspflichten zu erfüllen oder behördliche Vorgaben abzuhaken. Unser Anspruch ist es, optimierte Prozesse nachhaltig im Alltag zu verankern – erst dann betrachten wir unsere Arbeit als erfolgreich.
Unser Ziel ist es, Sie unter Einbeziehung Ihrer individuellen Gegebenheiten umfassend und effizient zu beraten. Darüber hinaus informieren wir Sie fortlaufend über neue Inhalte, fachliche Standards und gesetzliche Grundlagen – und geben Ihnen neue Denk- und Handlungsimpulse.
Über uns
EQmed – seit über 20 Jahren Ihr Partner für Hygieneberatung
EQmed ist seit vielen Jahren auf Hygieneberatung für Pflegeeinrichtungen spezialisiert. Deshalb verfügen wir über langjährige Erfahrung und kennen die Anforderungen von Kliniken, Pflegeheimen und Behörden genau.
EQmed ist eine Dienstleistungsmarke der Dr. Schumacher GmbH – einem der führenden Anbieter im Bereich Desinfektion und Hygiene. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Pflegeeinrichtungen und anderen außerklinischen Einrichtungen bundesweit als zuverlässiger Partner zur Seite.
Wir stehen für: Kompetenz, Verlässlichkeit und individuelle Lösungen
FAQ
Hygienefachkraft oder Hygienebeauftragte Pflegefachkraft – wo liegt der Unterschied?
Hygienefachkraft:
- Abgeschlossene Weiterbildung (mind. 750 Std. Unterricht + 30 Wochen/1.155 Std. Praktikum)
- Zugang: Gesundheits- und Krankenpfleger:in / Kinderkrankenpfleger:in + mind. 2 Jahre Berufserfahrung
- Abschluss mit staatlicher Prüfung (schriftlich + mündlich)
Hygienebeauftragte Pflegefachkraft:
- Staatlich anerkannte Pflegefachkraft mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Weiterbildung nach DGKH-Leitlinie
- In jeder Station/Funktionsbereich zu benennen
Kurz gesagt:
- Hygienefachkraft = externe Fachberater:in mit übergeordneter Expertise
- Hygienebeauftragte Pflegefachkraft = interne Ansprechpartner:in auf Stationsebene
Welche Aufgaben übernimmt die Hygienefachkraft in der Pflege?
- Beratung der Leitung und Mitarbeitenden zu Hygiene und Infektionsprävention
- Erstellen, Aktualisierung und Überprüfung des Hygienekonzepts
- Durchführungen von Schulungen & Fortbildungen für das Personal
- Betreuung von Hygienekommissionen (Vorbereitung, Moderation, Protokollführung)
- Begleitung von Begehungen durch Aufsichtsbehörden oder internen Audits
- Unterstützung bei Infektionsausbrüchen und Risikobewertungen
- Überwachung und Qualitätssicherung der Umsetzung von Hygienestandards in der Einrichtung im Rahmen interner Hygieneaudits
- Schnittstelle zwischen Einrichtungen und Behörden
Welche Aufgaben hat die Hygienebeauftragte Pflegefachkraft in der Pflege?
- Ansprechpartner:in im Team für Hygiene- und Infektionsprävention
- Unterstützung der Umsetzung von Hygienestandards im Alltag
(z. B. Händehygiene, Flächendesinfektion, Umgang mit Medizinprodukten) - Überwachung der Einhaltung von Hygienevorgaben innerhalb der Station oder Funktionsbereich
- Meldung bei Problemen und Auffälligkeiten an die Leitungspersonen und Hygienefachkraft
- Teilnahme an Schulungen und Mitarbeit bei der Unterweisung von Mitarbeitenden
- Schnittstelle zwischen Team und Hygienefachkraft
Brauche ich beides in meiner Einrichtung?
Ja – in stationären Pflegeeinrichtungen schreibt die Pflegehygieneverordnung (z. B. BbgPflegeHygV) die regelmäßige Beratung durch eine Hygienefachkraft vor.
Die Hygienebeauftragte Pflegefachkraft ersetzt diese Beratung nicht, sondern ergänzt sie durch die tägliche Umsetzung im Team.
Was bringt mir die Zusammenarbeit mit einer Hygienefachkraft?
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Rechtssicherheit)
- Sicherheit & Schutz für Bewohner:innen & Mitarbeitende
- Praxisnahe Schulungen und Unterstützung im Alltag
- Fachliche Hilfe im Ernstfall (z. B. bei Infektionsausbrüchen)
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
- Pflegehygieneverordnungen der Bundesländer (z. B. BbgPflegeHygV, HygMedVO NRW)
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am RKI
- DGKH-Leitlinie für Hygienebeauftragte in der Pflege
Hinweis: Unterschiede zwischen den Bundesländern möglich, daher immer auf die jeweilige Landesverordnung achten.
Wie sieht der empfohlene Beratungsumfang aus?
Die DGKH-Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation“ gibt klare Empfehlungen:
- Maßgerechter Beratungsumfang je nach Einrichtung und Risikoprofil
- Kombination aus regelmäßigen Beratungen durch Hygienefachkräfte und der Unterstützung durch Hygienebeauftragte Pflegefachkräfte
- Fokus auf Infektionsprävention, rechtliche Vorgaben und praxisnahe Umsetzung
Weiterführende Informationen:
Zur DGKH Webseite
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!
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